Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank
als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).

Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

Aktuelle News

Inflation hemmt Kapitalaufbau fürs Alter
Die merklichen Verbraucherpreissteigerungen der jüngeren Vergangenheit wirken sich auf das Vorsorgeverhalten der Bundesbürger aus. In einer repräsentativen Umfrage eines großen Versicherers gaben 41 Prozent an, infolge der Inflation weniger für den Ruhestand auf die Seite zu legen. 2023 waren es in einer Vorläuferumfrage 32 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer spart regelmäßig fürs […]
„Bis zu 200 Prozent mehr rausholen“? Vorsicht vor Rückabwicklern!
In Social Media und auf finanzbezogenen Onlineforen werben sogenannte Rückabwickler von Lebens- und Rentenversicherungen mit vollmundigen Versprechen für ihre Dienste: „Bis zu 200 Prozent mehr aus ihrem Vertrag rausholen!“, heißt es da etwa. Dafür müssten die Kunden lediglich die Ansprüche aus „schlechten“ Verträgen auf ein Drittunternehmen übertragen. Auch nach Abzug der Gewinnmarge für den Rückabwickler […]